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AGB

GESCHÄFTS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Herstellung, Kauf, Bezahlung und Lieferung werden durch die nachstehenden Geschäftsbedingungen bzw. durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich geregelt.
Vorbemerkung: Jede von uns hergestellte Ornamentverglasung ist eine nach eigenen oder fremden Vorlagen, Entwürfen und/oder Mustern gestaltetes Unikat.
Auftragserteilung:Auf Anforderung bekommt der Auftraggeber einen Gestaltungsentwurf mit Kostenvoranschlag und Ausführungszeitangabe.Sollte ein Entwurf vom Auftraggeber gewünscht und durchgeführt worden sein, gilt bei Akzeptanz des Entwurfes der Auftrag als unwiderruflich angenommen.
Zahlungsbedingungen: 14 Tage netto. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (auch Saldoforderungen), die dem Auftragnehmer - aus welchem Rechtsgrund auch immer - gegenüber dem Auftraggeber zustehen, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an dem gelieferten Auftrag vor. Bei Mitnahmeverkäufen wird der gesamte Kaufpreis zzgl. MwSt. sofort fällig. Die genannten Preise sind Nettopreise. Die MwSt. wird gesondert ausgewiesen.
Lieferbedingungen:Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, daß der oder die erteilten Aufträge im vereinbarten Rahmen fertiggestellt werden. Da es sich hierbei um individuelle künstlerische Arbeiten handelt, akzeptiert der Auftraggeber angemessene Fertigstellungsverzögerungen. Letztere berechtigen nicht zum Rücktritt vom Auftrag. Für Lieferverzögerungen, die der Auftragnehmer infolge höherer Gewalt nicht zu vertreten hat, kann der Auftraggeber Schadensersatz nicht geltend machen. Die Bezeichnung und Spezifikation zu den Materialien und sonstigen Liefergegenständen stellen jeweils den technischen Stand zum Zeitpunkt ihrer Gültigkeit dar. Konstrutionsänderungen bzw. Änderungen in Ausführung und Qualität muß sich der Auftragnehmer grundsätzlich vorbehalten, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird. Insbesondere kann der Auftragnehmer jeweils Produktverbesserungen an den Auftraggeber durch entsprechende Mitteilung weitergeben. Für Arbeiten außer Haus werden die gesonderten Leistungen und damit zusammenhängenden Aufwendungen entsprechend in Rechnung gestellt. Sofern an Ort und Stelle durch den Auftragnehmer Ein- oder Ausbauarbeiten vorzunehmen sind und diese vom Auftragnehmer selbst durchgeführt werden, haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten. Sofern Ein- und Ausbauarbeiten sowie zusätzlich notwendige technische Hilfsarbeiten durch Dritte ausgeführt werden, haften diese für die ordnungsgemäße Aus- und Durchführung. In diesem Falle ist für diesen Bereich eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald er sein Auftragsobjekt übernommen hat bzw. sobald sein Auftragsobjekt an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung den Bereich der Geschäftsräume des Auftragnehmers verlassen hat. Auf Wunsch des Auftraggebers versichert der Auftragnehmer Lieferungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers. Beanstandungen, Mängelrügen, Gewährleistungen: Der Auftragnehmer übernimmt eine 12-monatige Garantie ab Rechnungsdatum und für nachweislich aufgrund von Fabrikationsfehlern unbrauchbare Materialteile. Bei begründeter Beanstandung erfolgt ein Austausch des betroffenen Materials. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Ansprüche, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung (auch bei Transport und Lagerung) durch den Auftraggeber entstehen bzw. entstanden sind. Etwaige Sachmängel sind unverzüglich, spätestens jedoch acht Tage nach Erhalt der fertiggestellten Arbeit schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Beim Einbau von Bleiverglasungen in Isolierglas können geringfügig Putzrückstände/Schlieren im LZR der Isolierglaseinheit auftreten. Da es sich nicht um maschinellen Einbau handelt, sind diese herstellungsbedingt und werden nicht als Mangel anerkannt. Für die Glassorte Altdeutsch-K- sowie kundeneigene Bleiverglasungen übernehmen wir keine Garentie. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Auftraggeber nur verlangen, wenn der Auftragnehmer oder ein Erfüllungsgehilfe den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Eine weitere Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.
Gerichtsstand: Als Gerichtsstand wird der Sitz des Auftragnehmers - soweit zulässig - vereinbart.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zur Auftragserteilung bzw. zu diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn die Schriftform gewahrt ist, und wenn beide Vertragspartner sie schriftlich bestätigt haben.
Im übrigen gelten die gesetzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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